Oberlandesgericht Köln, 2003-10-06, 19 U 227/01

19 U 227/01Obergericht06.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 227/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-06

Aktenzeichen: 19 U 227/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1006.19U227.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.10.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 O 227/01 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.204,88 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 1.11.2001 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges P, 3,0 I 24 V, Fahrgstell-Nr. #### mit dem vormaligen amtlichen Kennzeichen XX-XX XXX.

  2. Es wird festgestellt, daß sich der Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeuges seit dem 19. April 2001 in Verzug befindet.

  3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Beklagte zu 86% und der Kläger zu 14%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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