2 Ws 551/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-10-07, 2 Ws 551/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-10-07, 2 Ws 551/03
2 Ws 551/03Obergericht07.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 551/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-07
Aktenzeichen: 2 Ws 551/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1007.2WS551.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 358 Abs. 1
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluß des Landgerichts Köln vom 8.09.2003 - 154 - 61/03 -
aufgehoben. Es wird festgestellt, daß die Rücknahme der Berufung des Angeklagten durch Schriftsatz seines früheren Verteidigers Rechtsanwalt G. vom 8.04.2002 unwirksam und das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 28.02.2002 noch nicht rechtskräftig ist.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.
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