Oberlandesgericht Köln, 2003-10-07, 2 Ws 551/03

2 Ws 551/03Obergericht07.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 551/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-07

Aktenzeichen: 2 Ws 551/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1007.2WS551.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 358 Abs. 1

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluß des Landgerichts Köln vom 8.09.2003 - 154 - 61/03 -

aufgehoben. Es wird festgestellt, daß die Rücknahme der Berufung des Angeklagten durch Schriftsatz seines früheren Verteidigers Rechtsanwalt G. vom 8.04.2002 unwirksam und das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 28.02.2002 noch nicht rechtskräftig ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

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