19 W 52/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-10-08, 19 W 52/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 52/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-08
Aktenzeichen: 19 W 52/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1008.19W52.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Festsetzung des Gegenstandswertes im Urteil des Landgerichts Aachen vom 19. August 2003 (12 0 545/02) wie folgt abgeändert:
Der Streitwert für die erste Instanz wird auf insgesamt 3.287,60 EUR festgesetzt.
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