16 Wx 137/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-10-15, 16 Wx 137/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-10-15, 16 Wx 137/03
16 Wx 137/03Obergericht15.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 137/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-15
Aktenzeichen: 16 Wx 137/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1015.16WX137.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 28.04.2003 - 8 T 236/02 - wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 1. hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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