Oberlandesgericht Köln, 2003-10-15, 16 Wx 97/03

16 Wx 97/03Obergericht15.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 97/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-15

Aktenzeichen: 16 Wx 97/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1015.16WX97.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25.03.2003 - 8 T 111/02 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

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