9 U 115/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-10-21, 9 U 115/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 115/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-21
Aktenzeichen: 9 U 115/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1021.9U115.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.03.2002 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 13 0 305/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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