3 U 44/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-11-11, 3 U 44/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 44/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-11
Aktenzeichen: 3 U 44/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1111.3U44.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.02.2003 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (14 O 189/02) teilweise abgeändert:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.08.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar.
Für die Beklagte ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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