18 U 120/01•Oberlandesgericht Köln, 2003-11-20, 18 U 120/01
Oberlandesgericht Köln, 2003-11-20, 18 U 120/01
18 U 120/01Obergericht20.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 120/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-20
Aktenzeichen: 18 U 120/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1120.18U120.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.05.2001 – 14 O 424/00 – in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.06.2001 wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 09.05.2001 (14 O 424/00) teilweise abgeändert und die Klage auch insoweit abgewiesen, als die Beklagte zur Zahlung verurteilt worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 89 % und die Beklagte zu 11 %; die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung jeweils in Höhe des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20 % abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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