Oberlandesgericht Köln, 2003-12-09, 9 U 215/02

9 U 215/02Obergericht09.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 215/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-09

Aktenzeichen: 9 U 215/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1209.9U215.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 31.10. 2002 verkündete

Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 392/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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