9 U 215/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-12-09, 9 U 215/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 215/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-09
Aktenzeichen: 9 U 215/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1209.9U215.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31.10. 2002 verkündete
Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 392/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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