4 W 9/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-12-12, 4 W 9/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 W 9/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-12
Aktenzeichen: 4 W 9/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1212.4W9.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Ordnungsgeldbeschluss der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
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