24 U 152/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-12-17, 24 U 152/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-12-17, 24 U 152/03
24 U 152/03Obergericht17.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 152/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-17
Aktenzeichen: 24 U 152/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1217.24U152.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Anerkenntnisurteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.08.2003 (20 O 350/03) wird als unzulässig verworfen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
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Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
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