24 U 92/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-12-23, 24 U 92/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 92/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-23
Aktenzeichen: 24 U 92/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1223.24U92.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.April 2003 (22 O 683/02) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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