Ss 546/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-12-23, Ss 546/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 546/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-23
Aktenzeichen: Ss 546/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1223.SS546.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch - mit Ausnahme der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - sowie im Rechtsfolgenausspruch insgesamt mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Jugendschöffengerichts Bonn zurückverwiesen.
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