2 Ws 6/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-01-09, 2 Ws 6/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-01-09, 2 Ws 6/04
2 Ws 6/04Obergericht09.01.2004
Regest
Nach Beginn der Hauptverhandlung ist der mfang der Tatverdachtsprüfung durch das Beschwerdegericht eingeschränkt, weil ihm der Verlauf der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung nicht bekannt ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 6/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-09
Aktenzeichen: 2 Ws 6/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0109.2WS6.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112
Leitsätze
Nach Beginn der Hauptverhandlung ist der mfang der Tatverdachtsprüfung durch das Beschwerdegericht eingeschränkt, weil ihm der Verlauf der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung nicht bekannt ist.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers
verworfen.
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