Oberlandesgericht Köln, 2004-01-16, HEs 87/03

HEs 87/03Obergericht16.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — HEs 87/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-16

Aktenzeichen: HEs 87/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0116.HES87.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

I. Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.

II. Die Fortdauer der Untersuchungshaft über 9 Monate hinaus wird angeordnet und die weitere Haftprüfung für die Dauer von drei Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.

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