Oberlandesgericht Köln, 2004-04-06, 9 U 52/03

9 U 52/03Obergericht06.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 52/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-06

Aktenzeichen: 9 U 52/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0406.9U52.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Februar 2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 329/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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