13 U 39/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-04-28, 13 U 39/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 39/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-28
Aktenzeichen: 13 U 39/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0428.13U39.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Januar 2003 verkündete Teil- und Schlussurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 566/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 19. Januar 2001 - 16 O 566/00 -
wird in vollem Umfang aufrechterhalten.
Die Widerklage des Beklagten wird abgewiesen.
Der Beklagte hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.