Oberlandesgericht Köln, 2004-04-28, 13 U 39/03

13 U 39/03Obergericht28.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 39/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-28

Aktenzeichen: 13 U 39/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0428.13U39.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. Januar 2003 verkündete Teil- und Schlussurteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 16 O 566/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 19. Januar 2001 - 16 O 566/00 -

wird in vollem Umfang aufrechterhalten.

Die Widerklage des Beklagten wird abgewiesen.

Der Beklagte hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.