5 U 153/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-04-28, 5 U 153/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 153/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-28
Aktenzeichen: 5 U 153/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0428.5U153.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5 Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 23. Zivilkammer des
Landgerichts Köln vom 30.07.2003 – 23 O 375/02 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-
ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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