4 UF 22/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-05-04, 4 UF 22/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 22/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-04
Aktenzeichen: 4 UF 22/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0504.4UF22.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird teilweise wie folgt abgeändert:
Der Antragsteller hat das Recht zu begleiteten Besuchskontakten mit seinen Kindern T, E und D.
Die Besuchskontakte sollen alle zwei Wochen an einem Nachmittag stattfinden und etwa vier Stunden dauern.
Ort und Zeit der Besuchskontakte sowie ihre eventuelle Ausweitung sind in Absprache mit der Heimleitung zu vereinbaren.
Im übrigen wird der weitergehende Antrag zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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