Oberlandesgericht Köln, 2004-05-07, 6 U 19/04

6 U 19/04Obergericht07.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 19/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-07

Aktenzeichen: 6 U 19/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0507.6U19.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 1; PAngV § 1 Abs. 1

Tenor

Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 12. Januar 2004 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 73/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor wie folgt neu gefasst wird:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu unterlassen, wie nachstehend wiedergegeben einen finanzierten Kauf unter Angabe einer Anzahlung zu bewerben:

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.

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