Oberlandesgericht Köln, 2004-05-07, 9 U 105/03

9 U 105/03Obergericht07.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 105/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-07

Aktenzeichen: 9 U 105/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0507.9U105.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.05.2003 verkündete

Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln

  • 89 O 150/02 - wird zurück¬gewiesen.

Die Kosten des Berufungs¬verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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