9 U 139/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-05-07, 9 U 139/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 139/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-07
Aktenzeichen: 9 U 139/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0507.9U139.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.07.2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 386/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin aus dem Schadenfall vom 16.03.2002 in O. auf B. uneingeschränkten Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherungsschutz zu gewähren.
Die Kosten des Rechtstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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