Oberlandesgericht Köln, 2004-05-14, 19 U 114/03

19 U 114/03Obergericht14.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 114/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-14

Aktenzeichen: 19 U 114/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0514.19U114.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30. Juni 2003 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 11 0 227/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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