Oberlandesgericht Köln, 2004-05-18, 3 U 136/03

3 U 136/03Obergericht18.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 136/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-18

Aktenzeichen: 3 U 136/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0518.3U136.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: RBerg Art. 1 §§ 1, 5

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.09.2003 verkündete

Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen

  • 44 O 12/01 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Voll-

streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin

vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.