3 U 161/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-05-18, 3 U 161/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 161/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-18
Aktenzeichen: 3 U 161/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0518.3U161.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: BGB § 151, ADSp Ziif. 30.3, EGBGB Art. 27, 28, HGB §§ 449, 466
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.10.2003 verkündete Urteil der zweiten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 82 O 27/03 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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