Oberlandesgericht Köln, 2004-05-24, 16 Wx 94/04

16 Wx 94/04Obergericht24.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 94/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-05-24

Aktenzeichen: 16 Wx 94/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0524.16WX94.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2. vom 13.04.2004 gegen den am 01.04.2004 verkündeten Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 2 T 2230 /03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass eine Erstattung außergerichtlicher Kosten im Verfahren der Erstbeschwerde nicht stattfindet.

Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten hinsichtlich des Rechtsbeschwerdeverfahrens findet nicht statt.

Geschäftswert der Rechtsbeschwerde: 1.000,- EUR

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