Oberlandesgericht Köln, 2004-06-02, 16 Wx 56/04

16 Wx 56/04Obergericht02.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 56/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-02

Aktenzeichen: 16 Wx 56/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0602.16WX56.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 11.03.2004 gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 02.02.2004 - 29 T 205/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass eine Erstattung außergerichtlicher Kosten im Verfahren der Erstbeschwerde nicht stattfindet.

Die Antragsteller haben die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Geschäftswert der Rechtsbeschwerde: 5.112,92 EUR

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