4 WF 4/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-06-04, 4 WF 4/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 4/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-04
Aktenzeichen: 4 WF 4/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0604.4WF4.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der Antragsgegnerin wird zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H. T. in C bewilligt.
Dem Antragsteller wird zur Rechtsverteidigung gegen die Beschwerde der Antragsgegnerin unter Beiordnung von Rechtsanwältin I in M ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt.
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 22. Dezember 2003 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 15. Dezember 2003 - 40 F 199/03 - abgeändert.
Die Antragsgegnerin wird ermächtigt, für die gemeinsamen Kinder des An-tragstellers und der Antragsgegnerin E U, geb. am 5. April 1997 in O/Canada und N U, geb. am 29. Juli 1999 in C/H, die Ausstellung von Kinderpässen zum Zwecke des Besuchs der Mutter der Antragsgegnerin in Katar zu beantragen und diese an sich aushändigen zu lassen.
Soweit gültige Kinderpässe im Besitz des Antragstellers sein sollten, hat er diese an die Antragsgegnerin herauszugeben.
Eine Kostenerstattung findet in beiden Instanzen nicht statt.
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