Oberlandesgericht Köln, 2004-06-08, 22 U 212/03

22 U 212/03Obergericht08.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 212/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-08

Aktenzeichen: 22 U 212/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0608.22U212.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.11.2003 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 88 O 2/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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