6 W 59/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-06-08, 6 W 59/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 59/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-06-08
Aktenzeichen: 6 W 59/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0608.6W59.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.)
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 18.3.2004 verkündete Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 9/04 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hat die Antragsgegnerin zu tragen.
2.)
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.