Oberlandesgericht Köln, 2004-06-28, 16 W 32/03

16 W 32/03Obergericht28.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 32/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-06-28

Aktenzeichen: 16 W 32/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0628.16W32.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Schuldnerin gegen den Beschluss des Vorsitzenden der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 03.07.2003 - 1 O 325/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es sich bei dem zu vollstreckenden Titel - Urteil des Landgerichts Las Palmas de Gran Canaria vom 09.09.1999 - nicht um ein Versäumnisurteil handelt.

Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

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