9 U 176/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-06-29, 9 U 176/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 176/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-29
Aktenzeichen: 9 U 176/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0629.9U176.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel wird auf die Berufung des Klägers das am 10. September 2003 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 47/03 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.741,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.3.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 88 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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