18 U 12/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-07-01, 18 U 12/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 12/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-01
Aktenzeichen: 18 U 12/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0701.18U12.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Köln vom 17.12.2002 - 5 O 520/99 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses des Landgerichts vom 24.02.2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte. Die Kosten der Streithilfe trägt die Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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