13 U 205/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-07-21, 13 U 205/03
Oberlandesgericht Köln, 2004-07-21, 13 U 205/03
13 U 205/03Obergericht21.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 205/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-21
Aktenzeichen: 13 U 205/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0721.13U205.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.09.2003 (3 O 47/03) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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