Oberlandesgericht Köln, 2004-07-28, 5 U 42/01

5 U 42/01Obergericht28.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 42/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-28

Aktenzeichen: 5 U 42/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0728.5U42.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Februar 2001 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 475/98 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.