Oberlandesgericht Köln, 2004-08-06, 16 Wx 81/04

16 Wx 81/04Obergericht06.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 81/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-06

Aktenzeichen: 16 Wx 81/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0806.16WX81.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Verfahren 16 Wx 81/04 (=29 T 215/03 LG Köln = 16 UR II 25/03 AG Le-verkusen und 16 Wx 95/04 (= 29 T 206/03 LG Köln = 16 UR II 27/03 AG Le-verkusen werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Sache 16 Wx 81/04 führt.

Die sofortigen weiteren Beschwerden der Antragsgegner gegen die Beschlüsse der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.03.2004 - 29 T 215/03 - und 30.03.2004 - 29 T 206/03 - werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegner haben die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

Die von den Antragsgegnern nach den Kostenentscheidungen des Amts- und Landgerichts in den beiden Ausgangsverfahren zu tragenden Gerichtskosten sind nur einmal nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR zu erheben.

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