Oberlandesgericht Köln, 2004-08-17, Ss 350/04

Ss 350/04Obergericht17.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 350/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-17

Aktenzeichen: Ss 350/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0817.SS350.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Revisionen der Nebenkläger gegen das Urteil der 5. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 30. Januar 2004 werden als unzulässig verworfen.

Die Nebenkläger haben die Kosten der Rechtsmittel und ihre notwendigen Auslagen ebenso zu tragen wie die notwendigen Auslagen der Angeklagten.

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