Oberlandesgericht Köln, 2004-08-17, Ss 358/04

Ss 358/04Obergericht17.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 358/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-17

Aktenzeichen: Ss 358/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0817.SS358.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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