18 W 29/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-08-19, 18 W 29/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 29/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-19
Aktenzeichen: 18 W 29/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0819.18W29.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 19.04.2004 (41 O 157/03) zum Teil abgeändert.
Dem Antragsteller wird für die erste Instanz Prozesskostenhilfe - ohne Anordnung von Ratenzahlungen für den Antrag bewilligt, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 11.604 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2003 zu zahlen.
Zur Wahrnehmung seiner Rechte wird dem Antragsteller Rechtsanwalt T., S. C. 6, xxxx B. beigeordnet.
Eine Gebühr gem. KV Nr. 1956 wird nicht erhoben.
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