Oberlandesgericht Köln, 2004-08-25, 2 U 91/04

2 U 91/04Obergericht25.08.2004

Regest

Bei der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen eines Versteigerers besteht kein Aussonderungs- bzw. Ersatzaussonderungsrecht des Einlieferers an dem Versteigerungserlös. (Der Berufungsführer hat mit Schriftsatz vom 14. September 2004 die Berufung zurückgenommen)

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 91/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-25

Aktenzeichen: 2 U 91/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0825.2U91.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: InsO §§ 47, 48; HGB § 392 Abs. 2

Leitsätze

Bei der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen eines Versteigerers besteht kein Aussonderungs- bzw. Ersatzaussonderungsrecht des Einlieferers an dem Versteigerungserlös.

(Der Berufungsführer hat mit Schriftsatz vom 14. September 2004 die Berufung zurückgenommen)

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers vom 26. April 2004 gegen das am 1. April 2004 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 215/03 - durch einstimmigen Beschluß gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 17. September 2004 Stellung zu nehmen.

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