23 WLw 6/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-09-07, 23 WLw 6/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-09-07, 23 WLw 6/04
23 WLw 6/04Obergericht07.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 WLw 6/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-07
Aktenzeichen: 23 WLw 6/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0907.23WLW6.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 14.04.2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Aachen vom 02.04.2004 (77 Lw 16/99) wird zurückgewiesen, soweit die Antragsteller mit dem Antrag zu 2.) die Ermächtigung zur Wiederherstellung der Zaundurchlässe sowie zur Zahlung eines Kostenvorschusses hierfür in Höhe von 858,40 EUR beantragen.
Im übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben, soweit die Anträge der Antragsteller zurückgewiesen worden sind, und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - zurückverwiesen.
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