16 Wx 168/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-09-13, 16 Wx 168/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-09-13, 16 Wx 168/04
16 Wx 168/04Obergericht13.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 168/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-13
Aktenzeichen: 16 Wx 168/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0913.16WX168.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.07.2004 - 29 T 131/02 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08.05.2002 dahingehend abgeändert, dass der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 17.12.2001 zu TOP 6 für ungültig erklärt wird.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten aller Instanzen tragen die Beteiligten zu 1) und 2) zu je 50 %.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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