2 Ws 215/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-09-16, 2 Ws 215/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-09-16, 2 Ws 215/04
2 Ws 215/04Obergericht16.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 215/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-16
Aktenzeichen: 2 Ws 215/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0916.2WS215.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 81 g
Tenor
Der angefochtene Beschluss des Landgerichts Aachen vom 07.04.2004 wird dahin abgeändert, dass der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Entnahme von Speichelproben nach § 81 g StPO, deren molekulargenetische Untersuchung auf DNA-Identifizierungsmuster und anschließende Speicherung in der DNA-Identifizierungsdatei abgelehnt wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierin entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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