6 U 56/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-09-22, 6 U 56/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 56/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-22
Aktenzeichen: 6 U 56/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0922.6U56.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.01.2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 209/02 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.