Oberlandesgericht Köln, 2004-09-28, 9 U 9/04

9 U 9/04Obergericht28.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 9/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-28

Aktenzeichen: 9 U 9/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0928.9U9.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Dezember 2003 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 336/02 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.