27 UF 174/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-10-15, 27 UF 174/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-10-15, 27 UF 174/04
27 UF 174/04Obergericht15.10.2004
Regest
1. Ein begleitender Umgang kann erforderlich sein, wenn zu befürchten ist, dass der umgangsberechtigte Vater das Kind mit seiner negativen Einstellung zur Mutter konfrontiert. 2. Muss der Umgangskontakt begleitend stattfinden und ist zu befürchten, dass Umgangsvereinbarungen unterlaufen werden, so kann eine Ergänzungspflegschaft angeordet werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 174/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-15
Aktenzeichen: 27 UF 174/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1015.27UF174.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Leitsätze
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Ein begleitender Umgang kann erforderlich sein, wenn zu befürchten ist, dass der umgangsberechtigte Vater das Kind mit seiner negativen Einstellung zur Mutter konfrontiert.
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Muss der Umgangskontakt begleitend stattfinden und ist zu befürchten, dass Umgangsvereinbarungen unterlaufen werden, so kann eine Ergänzungspflegschaft angeordet werden.
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers vom 29. Juli 2004 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 22. Juni 2004 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
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