9 Sch 12/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-10-26, 9 Sch 12/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-10-26, 9 Sch 12/04
9 Sch 12/04Obergericht26.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 Sch 12/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-26
Aktenzeichen: 9 Sch 12/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1026.9SCH12.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Der die Parteien betreffende Schiedsspruch des Internationalen Kommerziellen Arbitragegerichts bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation in Moskau vom 23. Oktober 2003, durch den die Antragsgegnerin verurteilt worden ist, an die Antragstellerin eine Hauptschuld von 18.596,02 € nebst einem Verzugsschaden (Fremdzinsen) von 3.124,46 € zu zahlen sowie ihr die schiedsrichterlichen Gebühren von 2.204,00 USD zu ersetzen, wird für vollstreckbar erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Beschluß ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.