Ausl 201/04 -30 -•Oberlandesgericht Köln, 2004-11-26, Ausl 201/04 -30 -
Oberlandesgericht Köln, 2004-11-26, Ausl 201/04 -30 -
Ausl 201/04 -30 -Obergericht26.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ausl 201/04 -30 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-26
Aktenzeichen: Ausl 201/04 -30 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1126.AUSL201.04.30.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG § 73
Tenor
Die Auslieferung des russischen Staatsangehörigen A. G. nach Russland zur Verfolgung der Straftaten, die aufgeführt sind
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in der Haftentscheidung des föderalen Richters des Choroschewskij Bezirksgerichts der Stadt Moskau, K. W.W. vom 12.11.2003 (Geschäftszeichen Fall Nr. 1-723/03) in Verbindung mit der Sachverhaltsdarstellung gemäß der Verordnung vom 06.05.2003 zu dem Straffall Nr. 64057 sowie
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in der Verordnung des Stellvertretenden Staatsanwaltes der Stadt Moskau Oberer Justizrat N. M.E. vom 05.02.2004 über die Einleitung des Straffalles Nr. 20804 und in der Verordnung des Untersuchungsführers der 4. Abteilung der Untersuchungseinheit bei der staatlichen Verwaltung für Innere Angelegenheiten der Stadt Moskau, Justizleutnant N. R.W. vom 02.04. 2004 über die Inanspruchnahme des Verfolgten in dem Straffall Nr. 20804, wird für zulässig erklärt.
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