Oberlandesgericht Köln, 2004-12-02, 8 U 44/04

8 U 44/04Obergericht02.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 44/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-02

Aktenzeichen: 8 U 44/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1202.8U44.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 19. Mai 2004 - 4 O 149/03 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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