Oberlandesgericht Köln, 2004-12-03, 2 Wx 35/04

2 Wx 35/04Obergericht03.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 35/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-12-03

Aktenzeichen: 2 Wx 35/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:1203.2WX35.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 15. Oktober 2004 wird der Ausspruch unter Ziff. I. der Entscheidungsformel des Beschlusses der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. September 2004 - 11 T 93/04 - geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beteiligte zu 1) hat die dem Beteiligten zu 2) in dem Verfahren der Erstbeschwerde entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde einschließlich der dem Beteiligten zu 2) in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.

Der Geschäftswert des Verfahrens der weiteren Beschwerde wird auf bis 16.000 EUR festgesetzt.

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